Der AK Vorrat ruft zusammen mit dem FoeBuD zu einer Verfassungsbeschwerde gegen ELENA auf. Die Teilnahme ist kostenfrei und einfach: Onlineformular ausfüllen, Vollmacht ausdrucken, ausfüllen und absenden, fertig. Das Ganze sollte man spätestens bis zum 25.03.2010 erledigt haben. Das Urteil des Verfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung macht Mut, daß das auch hier klappen kann.
Unterdessen beschreibt Udo Vetter in seinem Blog, wie die Regierung sich ihre Welt mal wieder macht wie sie ihr gefällt. Beteiligte am ELENA-Verfahren haben nämlich einen Auskunftsanspruch, dürfen also fragen, welche Daten über sie gespeichert werden. Das muss so sein, weil das so im Bundesdatenschutzgesetz steht. Blöderweise geht das aber erst ab 2012, warum auch immer. Gespeichert wird natürlich trotzdem schon seit 1. Januar 2010.
Gesetze gelten nämlich immer nur für den Bürger, niemals für den Staat! Oder so ähnlich…
